Anmeldung zur Einzelsupervision
Gemäß der Ausbildungsverordnung nach dem Mediationsgesetz (ZMediatAusbV) vom 21. August 2016 ist im Paragraph 4, Absatz 1 die Fortbildung durch Einzelsupervision geregelt:
„Innerhalb der zwei auf den Abschluss seiner Ausbildung nach §2 (Ausbildung zum zertifizierten Mediator) folgenden Jahre hat der zertifizierte Mediator mindestens viermal an einer Einzelsupervision, jeweils im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation, teilzunehmen. Die Zweijahresfrist beginnt mit Ausstellung der Bescheinigung nach §2 Absatz 6 zu laufen.“
Wenn Sie den Titel „Zertifizierte/r Mediator/in“ führen möchten, ist diese Fallsupervision für Sie zwingend erforderlich.
Im Rahmen der Fallsupervision wird ein konkreter Fall von Ihnen aufgegriffen und reflektiert.
Investition:
135,00 EUR zzgl. gesetzlicher USt. für Steinbeis-Absolventen sowie Vereinsmitglieder (StMF)
155,00 EUR zzgl. gesetzlicher USt. für Nicht-Steinbeis-Absolventen und Nicht-Vereinsmitglieder (StMF)