Ausbildung Verfahrensbeistand gemäß FamFG in Leipzig
Anerkannte Weiterbildung des Berufsverbandes der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche e. V. (BVEB)
Mit der Aufgabe des Verfahrensbeistands geht zugleich große Verantwortung einher. Die Wahrnehmung der Interessen des Kindes vor Gericht im Streitfall der Eltern ist dabei nur ein Tätigkeitsbereich. Von ebenso großer Bedeutung ist es, dem Kind die oftmals verfahrene Situation zu erklären, Verhaltensweisen der Erwachsenen verständlich zu machen und ihm die langfristigen Folgen seiner Aussagen altersgerecht vor Augen zu führen.
Um dieser verantwortungsvollen Aufgabe in vollem Maße gerecht werden zu können, benötigt der Verfahrensbeistand ausgeprägte Kompetenzen im Bereich des kindlichen Entwicklungs- und Konfliktverhaltens. Zugleich sind eingehende Kenntnisse der Rechtslage sowie der Betreuungsalternativen für Kinder von grundlegender Bedeutung.
In neun praxisnahen Modulen werden die Ausbildungsteilnehmer umfassend auf die vielfältigen Herausforderungen im Arbeitsfeld des Verfahrensbeistands vorbereitet. Theoretische Grundlagen erhalten anhand von praktischen Übungen den direkten Bezug zum Arbeitsalltag. Im Mittelpunkt der Ausbildung steht immer das Kind.
Unsere Ausbildung findet berufsbegleitend statt, ist modular aufgebaut und erfolgt im Blended Learning. Es werden Präsenzseminare und Live-Online-Seminare miteinander verbunden und den Teilnehmern steht eine virtuelle Lernplattform zur Verfügung. Die vermittelten Kenntnisse werden anhand praktischer Übungen und Rollenspiele vertieft. Die Gesamtausbildung umfasst 300 Stunden, wovon 152 Stunden als Präsenzveranstaltung vor Ort absolviert werden.
Die Ausbildung richtet sich insbesondere an Sozialarbeiter und Sozialpädagogen, Pädagogen, Familienberater, Mitarbeiter von Beratungsstellen und Jugendämtern, Rechtsanwälte, rechtliche Betreuer, Psychologen und Familienmediatoren.
Für Fachanwälte für Familienrecht ist die Anerkennung gemäß §15 FAO möglich (individuelle Prüfung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer).
- Hochschulabschluss im juristischen, pädagogischen oder psychosozialen Bereich + Berufserfahrung oder
- Berufsabschluss im juristischen, pädagogischen oder psychosozialen Bereich + einschlägige Berufserfahrung von mind. 3 Jahren
- Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, welches nicht älter als zwei Monate vor Abschlussprüfung ist
- In allen anderen Fällen ist eine Einzelfallprüfung notwendig.