Prüfung & Abschluss

Am Ende der Ausbildung steht die Einreichung einer schriftlichen wissenschaftlichen Hausarbeit (Umfang max. 20 Seiten). In einem Prüfungskolloqium halten die Teilnehmer dazu ein Referat und im Anschluss folgt ein Gespräch über die präsentierte Arbeit (20 min zzgl. Diskussion). Das Prüfungskolloquium ist öffentlich (nach Voranmeldung).

Die Prüfung erfolgt gemäß Prüfungsordnung der Steinbeis + Akademie. Für die Zulassung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Dokumentierte Anwesenheit von mindestens 80% der Ausbildungsstunden
  • Einreichung der wissenschaftlichen Hausarbeit
  • Einreichung von 2 Falldokumentation
  • Einreichung des Intervisionsnachweises
  • Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen sowie der vollständigen Bewerbungsunterlagen

Im Erfolgsfall schließt die Ausbildung mit der Erteilung eines Zertifikats der Steinbeis + Akademie an der Steinbeis-Hochschule zum „Verfahrensbeistand (m/w/d)“ ab.

Ausgewählte Themen Projektstudienarbeit (PSA)
  • Zwischen Kindeswohl und Elternrecht – eine kritische Betrachtung des kinderschutzrechtlichen Spannungsfeldes vor dem Hintergrund von Fremdunterbringungsanforderungen

  • Professionelles Selbstverständnis: Grundpfeiler in der Arbeit als Verfahrensbeistand

  • Trauma, Bindung und Umgangsgestaltung bei Kleinkindern

  • Das Gespräch mit dem Kind - eine große Herausforderung in der Arbeit als Verfahrensbeistand

  • Anforderungen an die Fachkenntnisse des Verfahrensbeistandes im Kontext der Kindesvernachlässigung

  • Das Wechselmodell – ein ewiges Hin und Her oder eine bedenkenswerte Alternative?

  • Vulnerabilitäts- und Resilienzfaktoren bei Kindern in hochstrittigen Trennungssituationen sowie deren Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung