Was ist Mediation?

Mediator

Der von den Parteien ausgewählte Mediator ist in der Verfahrensführung zu Allparteilichkeit und Neutralität verpflichtet. Das heißt, er hat Sorge zu tragen, dass die Parteien ihre Interessen geltend machen können, wobei er selbst neutral zur Sache zu stehen hat (Verbindungen sind offen zu legen). Per Vertrag ist er, wie auch die Streitparteien, zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet. Dies betrifft alle Informationen zum Sachverhalt, die im Verfahren zur Sprache kommen.

Mit dem Mediationsgesetz erfährt die Mediation einen gewissen Schutz. Während der Terminus „Mediator“ ungeschützt bleibt und im strengen Sinn beliebig verwendbar ist, wird mit dem Begriff „Zertifizierter Mediator“ ein qualitativ per Gesetz geschützter Name eingeführt. Diese Verwendung unterliegt klaren Ausbildungsanforderungen. Sie ist mit der Erwartung verbunden, Qualität in der Mediation zu sichern. Dies wäre wieder ein weiteres Diskussionsfeld. Karl Anton nannte den Mediator einst einen „Katalysator“: „Er ermöglicht die Verbindung von Teilen, die ohne dessen Hilfe nicht zueinander finden würden.

Über den Autor

Prof. Dr. habil. Gernot Barth, Mediator und Trainer, beschäftigt sich seit 10 Jahren praktisch-mediativ und wissenschaftlich mit dem Thema Konflikt. Sein Mediationsschwerpunkt liegt im inner- und zwischenbetrieblichen Bereich, sowie bei Planungs- und Beteiligungsprozessen im öffentlichen Bereich. Darüber hinaus ist Gernot Barth als Mediator in Familienkonflikten tätig. Er ist Leiter des Steinbeis Beratungszentrum Wirtschaftsmediation und Direktor der Akademie für Soziales und Recht an der Steinbeis-Hochschule Berlin.